Ziele & Zweck
IGAplus vertritt die Interessen der ihr angeschlossenen Institutionen nach aussen, stellt Minimalstandards (Grundlage sind die Konkordatsrichtlinien) für die Durchführung von Arbeitsexternat auf und ist für die Einhaltung dieser Standards bei den ihr angeschlossenen Institutionen besorgt. Sie organisiert eigene Tagungen/Fortbildung und ist Kooperationspartnerin der resoz-Tagungen.
IGAplus steht als nationale Interessengemeinschaft für die Erarbeitung, Umsetzung und Kontrolle von Qualitätsstandards aller extramuralen Vollzugsformen und sichernden Massnahmen. Die Kernaufgaben liegen im risikoorientieren Übergangs- und Schnittstellenmanagement. IGAplus bietet ein Netzwerk für interorganisatorische Kooperationen und pflegt den Austausch mit den Strafvollzugskonkordaten, Einweisenden Behörden, Fachverbänden und Organisationen.
Die extramuralen Vollzugsformen und sichernden Massnahmen umfassen:
- StGB Art. 59 und 60 stationärer Massnahmenvollzug (MV)
- StGB Art. 63 ambulante Massnahme
- StGB Art. 77a Arbeitsexternat (AEX)
- StGB Art. 77b und 79 Halbgefangenschaft (HG)
- StGB Art. 78 Wohn- und Arbeitsexternat (WAEX)
- Electronic Monitoring (EM) nach StGB/StPO
- Fürsorgliche Unterbringung (FU) in Einrichtungen
- Bewährungsauflagen bei begleitetem Wohnen


Statuten & Organe
IGAplus ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Mitglieder der IGAplus können nur Institutionen werden, die den Vollzug von Strafen in der Vollzugsform des Arbeitsexternats durchführen. Der Vollzug erfolgt im Auftrag der Vollzugsbehörden der Kantone. IGAplus ist offen für Institutionen aus allen Landesteilen.
Die Organe der IGAplus sind: Mitgliederversammlung, Vorstand, Revisoren. Das oberste Organ der IGAplus ist die Mitgliederversammlung - sie wird vom Vorstand einberufen und findet jährlich im Frühling statt. Die Mitgliederversammlung beschliesst die Geschäftspolitik, wählt Präsidium und Vorstand, entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern und bestimmt den Mitgliederbeitrag.
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Folgende Funktionen müssen besetzt sein: Präsidium und Vizepräsidium, Sekretär/-in, Kassier/-in, weitere Funktionen gem. Pflichtenheft Vorstand. Die Aufgaben der einzelnen Funktionen sind im Pflichtenheft festgehalten.
Der Vorstand führt alle Geschäfte und Angelegenheiten der IGAplus und erledigt sie selbständig. Er ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Revisoren. Diese prüfen das Rechnungswesen der IGAplus und stellen der Mitgliederversammlung entsprechend Antrag.
Vorstand / Organigramm
per 03.03.2017
Thomas Marchetti
Revisior
Berthold Ritscher
Revisor
Kontakt IGAplus
Stiftung Satis
Lucia Lanz
Präsidentin IGAplus
Geschäftsführerin
Oberdorfstrasse 52
5703 Seon
062 769 60 90 (Telefon)
062 769 60 94 (direkt)
062 769 60 99 (Fax)
HG Winterthur
Hans-Jörg Bürgin
Vizepräsident IGAplus
Leiter Halbgefangenschaft
Palmstrasse 2
8400 Winterthur
043 258 20 30 (Telefon)
043 258 20 49 (Fax)
Haus Lägern
Peter Fehr
Stellvertr. Leiter
Lindenweg 30
8105 Regensdorf
043 257 16 57 (Telefon)
team72
Martin Erismann
Geschäftsleiter
Otto-Schütz-Weg 7
8050 Zürich
044 311 80 00 (Telefon)
VZ Klosterfiechten
Tanja Veith
Co-Leiterin
Klosterfiechtenweg 22
4052 Basel
061 365 75 25 (Telefon)
061 365 75 65 (Fax)