Kontakt
Die Stiftung Töpferhaus mit Standorten in Aarau, Lenzburg und Suhr unterstützt Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung seit 1981. Die rund 200 Klientinnen und Klienten werden mit Wohn- und Arbeitsangeboten, zwei Tagesstätten und Job Coaching von 60 Mitarbeitenden in ihrer beruflichen und sozialen Integration begleitet: interdisziplinär und professionell, fokussiert auf Selbstverantwortung und Lebensqualität.
Innerhalb der IV-Plätze bietet die Stiftung eine begrenzte Anzahl an Wohn-, Arbeits- und Beschäftigungsplätzen für Personen, welche sich im Vollzug einer strafrechtlichen Massnahme nach Art. 59 StGB bis Art. 61 StGB sowie Art. 63 StGB befinden.
AdresseBachstrasse 117, 5000 Aarau Telefon062 837 60 60 Email info@toepferhaus.ch WebseiteGehe zu

Informationen
Träger der Institution:
Stiftung Töpferhaus, 5000 Aarau
Platzangebot:
- Total 200 IV-Wohn-, Arbeits- und Tagesstättenplätze für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
- Plätze für den Justizbereich sind nicht kontingentiert. Aufgenommen werden vereinzelt Personen aus dem Justizbereich in die Angebote Betreutes und Teilbetreutes Wohnen, Wohncoaching sowie Arbeit und Tagesstätte.
- Männer: Ja
- Frauen: Ja
- Einzelzimmer: Ja
- Störungsbild- und Deliktausschluss: Nein
Tagespauschale:
- Betreutes Wohnen Aarau Justizmassnahmen: 230 CHF/Tag
- Teilbetreutes Wohnen Justizmassnahmen: 122 CHF/Tag
- Wohncoaching Justizmassnahmen: 105 CHF/Std., max. 4 Std./Woche
- Geschützte Arbeitsplätze: 1728 CHF/Monat (100%)
- Tagesstätte: 2470 CHF/Monat (100%)
Anmerkung: Vollzugsbedingte Kosten (Abstinenzkontrollen, etc.) sind nicht in der Tagespauschale enthalten und werden der Einweisungsbehörde separat in Rechnung gestellt.
Arbeitsangebot:
- Internes Angebot an Tagesstruktur- beziehungsweise Arbeitsplätzen im Massnahmenvollzug sowie verschiedene Wohnformen nach individuellem Bedarf.
- Integration in ersten oder geschützten Arbeitsmarkt nach Vollzugsauftrag.
- Ambulante forensisch-psychiatrische sowie psychotherapeutische Begleitung durch das forensische Ambulatorium der Klinik Königsfelden PDAG oder durch eine/n niedergelassene/n Ärztin/Arzt mit entsprechendem Schwerpunkttitel.
Weiteres:
Nach bedingter beziehungsweise unwiderruflicher Entlassung aus der Massnahme besteht für Klientinnen und Klienten die Möglichkeit, weiterhin in der Stiftung Töpferhaus zu verbleiben.