4. Fachtagung Sanktionenvollzug 2026

Am 29. Juni 2026 fand an der ZHAW im Toni-Areal Zürich die 4. Fachtagung Sanktionenvollzug statt, die dem Thema «Übergangsmanagement: Erfolgsfaktor der Vollzugsplanung» gewidmet war.

Die IGAplus war mit einem Input-Referat zum Thema «Übergangsmanagement aus Sicht der Vollzugseinrichtung» vertreten, gehalten von Michèle Rubli und Karoline Niedenzu.

Im Zentrum des Referats stand die besondere Rolle von Wohnheimen, Hafthäusern und offenen Vollzugsformen als Übergangsraum zwischen institutioneller Struktur und gesellschaftlicher Realität. Die Referentinnen machten deutlich: Der Eintritt in eine aussenorientierte Institution ist kein Therapiebeginn und keine Stabilitätsphase, sondern ein Belastungstest unter Realbedingungen – mit mehr Freiheit, weniger Kontrolle, höherer Eigenverantwortung und gleichzeitig anhaltendem forensischem Auftrag. Übergangsmanagement wurde dabei explizit als Prozess und nicht als einmaliges Ereignis beschrieben, der vom Sicherheitssetting über die offene Institution bis zum selbständigen Wohnen führt und für jede betroffene Person Veränderungen in Beziehung, Verantwortung, Tagesstruktur, Anforderungen sowie Kontrolle und Freiheit bedeutet.

Die Referentinnen stellten zudem Ergebnisse einer eigenen qualitativen Untersuchung vor («Die Resozialisierung von Straftäter:innen mit einer schweren psychischen Störung: Eine Untersuchung zur Relevanz des Übergangsmanagements im Rahmen der Massnahme nach Art. 59 StGB»). Auf Basis von zehn leitfadengestützten Interviews mit Betroffenen (erhoben zwischen April und Mai 2025, ausgewertet mittels qualitativer Inhaltsanalyse nach Mayring) zeigten sich unter anderem: ein eher oberflächlich erlebter Einbezug in Vollzugsplanungssitzungen und fehlende Transparenz bei Vollzugsentscheiden, strukturelle Herausforderungen wie lange Wartezeiten in Untersuchungshaft und häufige Institutionenwechsel, die zentrale Bedeutung stabiler Bezugspersonen und durchgehender therapeutischer Anbindung sowie ein individuell sehr unterschiedliches Erleben des Übergangs in die Freiheit – zwischen Unsicherheit und Stigmatisierungserfahrungen einerseits, Hoffnung und Zukunftsperspektiven andererseits. Eindrücklich brachte es eine interviewte Person auf den Punkt: «Jede Massnahme ist grundsätzlich aus dem Grund gemacht, dass man jemanden reintegrieren möchte, in die Gesellschaft. Und je länger die Menschen in der Massnahme sind, desto schwieriger wird die Integration.»

Ausgehend von der Praxis in offenen, aussenorientierten Institutionen – die ohne geschlossene Türen, permanente Überwachung und Alarmgeräte, dafür mit deutlich weniger Zwangsmitteln arbeiten, dabei aber die volle Verantwortung für Sicherheit, Legalprognose sowie gegenüber Behörden und Gesellschaft tragen – zeigten die Referentinnen auf, wie Sicherheit unter diesen Bedingungen dennoch gewährleistet werden kann: durch tragfähige Beziehungen, sorgfältige Risikowahrnehmung, Transparenz und Verlässlichkeit. Viele Übergänge scheitern nach ihrer Erfahrung nicht an den betroffenen Personen, sondern an systemischen Spannungen – etwa starren Eintrittsprozessen, Finanzierungslogiken, Zeitdruck durch juristische Vorgaben oder mangelndem Wissen über andere Settings. Als Gelingensfaktoren nannten sie frühzeitige Zusammenarbeit zwischen den Institutionen, realistische Erwartungen, Transparenz und Flexibilität, gemeinsame Gespräche vor dem Übertritt, eine klare Übergabe von Frühwarnzeichen und Beziehungstriggern sowie eine gemeinsame realistische Einschätzung der Belastbarkeit. Übergänge brauchen zudem Zwischenschritte, Anpassungsmöglichkeiten, Rückkehroptionen ohne Schuldzuweisung und Spielraum innerhalb bestehender Strukturen – sie gelingen besser, wenn Herausforderungen bereits vor der Entlassung unter kontrollierten Bedingungen getestet werden.

Ihr Fazit: Scheitern Übergänge, verlieren Menschen Stabilität, Institutionen Glaubwürdigkeit und die Gesellschaft Sicherheit. Übergangsmanagement sei daher keine Verwaltungsaufgabe, sondern Beziehungsarbeit – und gelinge nur gemeinsam.


Fachveranstaltung 2025: «ROS B5 – In der Vollzugseinrichtung intervenieren»

Im September 2025 führte IGAplus in Kooperation mit der ROS-Administration den zweitägigen Kurs «B5 – In der Vollzugseinrichtung intervenieren» speziell für aussenorientierte Vollzugseinrichtungen durch. Die Weiterbildung bot praxisnahe Handlungsansätze für risikoorientierte Interventionen im Alltag der Institutionen, vertiefte das Verständnis der ROS-Prozesse und unterstützte die Teilnehmenden dabei, Anforderungen im Zusammenhang mit den Mindeststandards zur konkordatlichen Anerkennung gezielt zu erfüllen.


IGAplus Erfahrungstagung 2024: «Standards – sind doch das Mindeste»

Am 29. November 2024 nahmen rund 40 Fachpersonen aus aussenorientierten Institutionen an der Erfahrungstagung der IGAplus zur konkordatlichen Anerkennung privater Vollzugseinrichtungen teil. Im Zentrum stand der Praxisdialog zum Tagungsthema «Standards? Sind doch das Mindeste!», mit Inputs von Mirja Cattin, Leiterin der Geschäftsstelle der konkordatlichen Auditorganisation, sowie den bereits auditierten Institutionen Freihof Küsnacht und Occasio GmbH.

Aus den engagierten Diskussionen hielt der Vorstand der IGAplus folgende zentrale Erkenntnisse fest:

  • Die Mindeststandards haben die Qualitätssicherung in der Vollzugslandschaft gestärkt und private Einrichtungen deutlich sichtbarer gemacht.
  • Bei neuen Anbietern werden konkordatliche Anerkennung und kantonale Vollzugsbewilligung zunehmend aufeinander abgestimmt – bestehende Probleme sind erkannt und in Bearbeitung.
  • Der Einbezug von Vollzugsexpertinnen und -experten in Audits ist ein Schlüsselfaktor für konstruktiven Austausch und Best-Practice-Lernen zwischen Institutionen.
  • Justizklientel erfordert einen anderen Rahmen als zivilrechtliche oder IV-Platzierungen; diese Unterschiede müssen Teams wie Klientel klar vermittelt werden, verbunden mit einem klaren Selbstbild der Institution bezüglich Zielgruppe und Angebot.
  • Die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben ist aufwändig, insbesondere bei wenigen Forensikplätzen; hier kann die Prüfung einer Forensikpauschale sinnvoll sein.
  • Der Schulungsbedarf noch nicht auditierter Institutionen kann teilweise über E-Learnings des SKJV gedeckt werden.
  • Sind keine ROS-Unterlagen vorhanden, obliegt es der Institution, risikoorientierte Problembereiche zu erarbeiten, sie mit der einweisenden Behörde abzugleichen und meldepflichtige Vorkommnisse klar zu definieren; vertiefte Kenntnisse der ROS-Prozesse gelten als Bestandteil zeitgemässer Vollzugsarbeit.
  • Kenntnisse über die ROS-Prozesse sind Bestandteil einer zeitgemässen Vollzugsarbeit. Für Mitglieder der IGAplus wird im September 2025 ein spezifischer Kurs zu Interventionen im aussenorientierten Vollzug angeboten.

IGAplus Tagung 2018: «Übergangsmanagement – Den Übergang in die Freiheit wirksam gestalten»

Die IGAplus-Tagung 2018 war dem Thema «Übergangsmanagement» gewidmet und fand mit rund 50 Teilnehmenden in der Strafanstalt Witzwil statt. Mit Wolfgang Wirth, Leiter des Kriminologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen, referierte ein ausgewiesener Fachmann, der auf umfangreiche, über Jahre systematisch erhobene Daten und Statistiken aus dem grössten deutschen Bundesland zurückgreifen konnte.

Wirth zeigte auf, dass etwa die Hälfte aller Rückfälle innerhalb der ersten sechs Monate nach der Entlassung geschieht und wie entscheidend eine sorgfältige Gestaltung dieser Phase ist. Übergangsmanagement müsse dabei deutlich über klassische Entlassungsvorbereitung hinausgehen und als Netzwerkaufgabe verstanden werden, in dem Fachpersonen aus Justizvollzug, Gemeinden und Arbeitsvermittlung eng zusammenarbeiten, damit Massnahmenpläne nahtlos in die Zeit nach der Haftentlassung hineinwirken.

Besonders betonte Wirth die Bedeutung einer gemeinsamen Sprache über Institutionsgrenzen hinweg sowie die Notwendigkeit empirischer Erfolgskontrolle, um Wirkung sichtbar zu machen und den Diskurs über den Strafvollzug zu versachlichen. Die Tagung bot damit wertvolle Impulse für ein koordiniertes, datenbasiertes Übergangsmanagement im aussenorientierten Vollzug.