Ziele & Zweck


IGAplus vertritt die Interessen der ihr angeschlossenen Institutionen nach aussen, stellt Minimalstandards (Grundlage sind die Konkordatsrichtlinien) für die Durchführung offener Vollzugsformen wie Arbeitsexternat, Halbgefangenschaft etc. auf und ist für deren Einhaltung bei den ihr angeschlossenen Institutionen besorgt. Sie organisiert Fortbildungsveranstaltungen und ist Kooperationspartnerin der sog. resoz-Tagungen.

IGAplus steht als nationale Interessengemeinschaft für die Erarbeitung, Umsetzung und Kontrolle von Qualitätsstandards aller extramuralen Vollzugsformen und sichernden Massnahmen. Die Kernaufgaben liegen im risikoorientieren Übergangs- und Schnittstellenmanagement. IGAplus bietet ein Netzwerk für interinstitutionelle Kooperationen und pflegt den Austausch mit den Strafvollzugskonkordaten, Einweisenden Behörden, Fachverbänden und sonstigen Organisationen.

Die extramuralen Vollzugsformen und sichernden Massnahmen umfassen:
- Stationärer Massnahmenvollzug (MV) nach Art. 59 und 60 StGB
- Arbeitsexternat (AEX) nach Art. 77a StGB
- Halbgefangenschaft (HG) nach Art. 77b und 79 StGB
- Wohn- und Arbeitsexternat (WAEX) nach Art. 78 StGB
- Electronic Monitoring (EM) nach StGB/StPO
- Ambulante Massnahme nach Art. 63 StGB
- Bewährungsauflagen bei begleitetem Wohnen
- Fürsorgliche Unterbringung (FU) nach Art. 426 ff. ZGB

Statuten & Organe


IGAplus ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Mitglied können nur Institutionen werden, die den Vollzug von Strafen in offenen Vollzugsformen wie Arbeitsexternat, Halbgefangenschaft etc. durchführen. Der Vollzug erfolgt im Auftrag der Vollzugsbehörden der Kantone. IGAplus ist offen für Institutionen aus allen Landesteilen.

Die Organe der IGAplus sind: Mitgliederversammlung, Vorstand, Revisoren. Das oberste Organ der IGAplus ist die Mitgliederversammlung - sie wird vom Vorstand einberufen und findet jährlich im Frühling statt. Die Mitgliederversammlung beschliesst die Geschäftspolitik, wählt Präsidium sowie Vorstand und entscheidet über die Aufnahme resp. den Ausschluss von Mitgliedern. Sie bestimmt auch den Mitgliederbeitrag.

Der Vorstand konstituiert sich selbst. Funktionen gem. Pflichtenheft Vorstand, wo auch weitere Aufgaben festgehalten sind. Der Vorstand führt alle Geschäfte und Angelegenheiten der IGAplus und erledigt sie selbständig. Er ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Revisoren. Diese prüfen das Rechnungswesen der IGAplus und stellen der Mitgliederversammlung entsprechend Antrag.

Vorstand / Organigramm


per 20.05.2021

Lucia Lanz


Thomas Marchetti

Berthold Ritscher

vakant


Tanja Veith


Martin Erismann


Kontakt IGAplus


Stiftung Satis

Lucia Lanz
Präsidentin IGAplus
Geschäftsführerin
Oberdorfstrasse 52
5703 Seon

062 769 60 90 (Telefon)
062 769 60 94 (direkt)
062 769 60 99 (Fax)

l.lanz@igaplus.ch

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FoWoBern

MIchel Khan
Geschäftsleiter
Thunstrasse 91
3074 Muri/BE

075 424 45 90 (Telefon)

michel.khan@fowobern.ch

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VZ Klosterfiechten

Tanja Veith
Co-Leiterin
Klosterfiechtenweg 22
4052 Basel

061 365 75 25 (Telefon)
061 365 75 65 (Fax)

tanja.veith@jsd.bs.ch

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team72

Martin Erismann
Geschäftsleiter
Badenerstrasse 551
8048 Zürich

044 311 80 01 (Telefon)

erismann@team72.ch

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